Span- und OSB-Platten normgerecht verlegen

Span- und OSB-Platten ("Oriented Strand Board") sind seit vielen Jahren ständiger Begleiter der Boden- und Parkettleger als Verlegeuntergrund für sämtliche Bodenbelags- und Parkettarbeiten. Um ein perfektes Verlegeergebnis des folgenden Bodenbelags zu gewährleisten, müssen Verleger einige Punkte beachten.

Seit November 2003 gilt die DIN EN Norm 312 „Spanplatten Anforderungen“ und seit April 2005 die DIN EN Norm 309 „Spanplatten – Definition und Klassifizierung“. Die TKB (Technische Kommission Bauklebstoffe) hat im September 2009 ihr Merkblatt Nr. 10 mit dem Titel „Holzwerkstoffplatten als Verlegeuntergrund“ herausgebracht. Hier werden auch die OSB-Platten namentlich berücksichtigt. Dennoch begegnen einem im Arbeitsalltag noch veraltete Normen die Verlegung von Spanplatten betreffend. Dies gilt für die Norm 68 771 „Unterböden aus Holzspanplatten“ (Ausgabe 09/1973) sowie die Norm 68 763 „Begrifflichkeiten“ und die daraus resultierenden Bezeichnungen V 20, V 100, V 100 G für den Fußbodenaufbau. Allerdings sind diese Regelungen hinfällig und wurden durch die oben genannten ersetzt.

Die derzeit relevanten Normen für Span- und OSB-Platten sind:

  • DIN EN 13986 „Holzwerkstoffe - Emissionsverhalten, Kennzeichnung, Bewertung und Konformität“ März 2005
  • DIN EN 309 „Spanplatten – Definition und Klassifizierung“ April 2005
  • DIN EN 312, „Spanplatten- Anforderungen“ Nov. 2003
  • DIN EN 300 „OSB Platten Definitionen Klassifizierung und Anforderung“ Sep. 2006
  • DIN EN 634/2 „Zementgebundene Holzspanplatten“ Anforderungen, Mai 2007
  • DIN EN 322 „Holzwerkstoffe - Feuchtigkeitsprüfung nach Darrmethode“ August 1993

 

Norm-Inhalte

DIN EN 309, „Spanplatten – Definition und Klassifizierung“

Sie enthält eine Übersicht/Klassifizierung von Spanplatten nach Herstellerverfahren, Form, Größe, Plattenaufbau, Oberflächenbeschaffenheit und nach dem Verwendungszweck.

DIN EN 312, „Spanplatten- Anforderungen“

Nach dieser Norm müssen Spanplatten aus ca. 90 % Holz und holzbasierenden Faserstoffen bestehen. Die Späne dieser Spanplatten sind mit Phenolharzen, Isocyanaten, Melamin-Harnstoffharzen, Formaldehyd-Tannin-Harzen oder Harnstoff-Formaldehyd-Harzen gebunden.

Spanplatten sind nach ihrem Einsatzzweck in die Typen P1 bis P7 unterteilt: Typ P1 – P3 dienen allgemeinen Zwecken im Trockenbereich. Typ P4 – P7 für Bodenbelag- und Parkettarbeiten mit Nut-Feder (N/F).

Die für Bodenbelag- und Parkettarbeiten maßgebliche Klassen sind:

  • P4: Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich
  • P5: Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich
  • P6: Hoch belastbare Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich
  • P7: Hoch belastbare Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich

Um die Klassen der einzelnen Platten auch optisch unterscheiden zu können, haben die Hersteller ein freiwilliges Farb-Kennzeichnungssystem für Spanplatten entwickelt.

 

DIN EN 300, „OSB-Platten – Definitionen Klassifizierung und Anforderung“

Die Norm definiert, dass die OSB-Platten aus langen, schlanken, ausgerichteten Spänen bestehen. Die Späne der Deckschicht sind rechtwinkelig zur Mittellage orientiert. Die Späne der OSB-Platten sind mit unterschiedlichen Bindemitteln wie z.B. PF-Klebstoffen, PMDI-Klebstoffen, Melamin- oder Harnstoff-Harzen, Formaldehyd-Tannin-Harzen und Harnstoff-Formaldehyd-Harzen gebunden. OSB-Platten nach DIN EN 300 des Typs OSB 1 – OSB 4 sind nach ihrem Einsatzzweck unterteilt, dabei gilt: Je höher die Zahl, desto hochwertiger und belastbarer ist das Produkt.

Die für Bodenbelag- und Parkettarbeiten maßgeblichen Klassen sind:

  • OSB/2: Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich, Herstellung von Verpackungsmaterial
  • OSB/3: Platten für tragende Zwecke im Feuchtbereich
  • OSB/4: Hochbelastbare Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich

 

DIN EN 634/2, „Zementgebundene Holzspanplatten“

Diese Norm definiert, dass zementgebundene Platten hauptsächlich aus Nadelholzspänen, Portlandzement und Zuschlagstoffen wie Hanf oder Flachs (FBP) hergestellt werden. Diese Platten sie bereits werksseitig geschliffen und mit Nut/Feder (N/F) ausgerüstet. Nachteilig sind ihr hohes Eigengewicht und die schwierige Bearbeitbarkeit.

 

Bodenbelagsverlegung

Auf Fertigteilestrichkonstruktionen aus Holzwerkstoffplatten können praktisch alle Arten von textilen und elastischen Bodenbelägen sowie Parkett verlegt werden. Das umfasst:

  1. Textiler Bodenbeläge
  2. Elastische Bodenbeläge
  3. Korkbodenbeläge
  4. Mehrschichtparkett
  5. Massivparkett/Dielen
  6. Design Klickbeläge
  7. Laminat
  8. Loose Lay = lose verlegte LVT Beläge mit Randfixierung

Einschränkungen in der Verlegung gibt es bei Massivparkett (Mindestdicke). Es wird nicht empfohlen keramische Fliesen und Naturstein auf derartige Fertigteilestrichkonstruktionen zu verlegen!

 

Konstruktionsarten für Aufbauten mit Span- und OSB-Platten

In der üblichen Baupraxis werden Span- oder OSB-Platten in drei unterschiedliche Konstruktionen eingesetzt:

1. Schwimmende Verlegung der Platten in ein- oder zweilagiger Ausführung (Fertigteilestrichkonstruktion)

Bei der schwimmenden Verlegung sind insbesondere der Feuchtigkeitsschutz, das Vermeiden von Kreuzfugen, der Randabstand, ein fachgerecht vorbereiteter Untergrund und die Mindestdicke zu beachten. Das bedeutet, dass eine dampfbremsende Folie auf den tragenden Untergrund verlegt wird und die Holzfeuchte entsprechend der Herstellerangabe eingestellt ist. Kreuzfugen müssen unbedingt vermieden werden und die Platten werden mit der Oberseite nach oben eingebaut (s.u.). Der Randabstand zu angrenzenden Bauteilen muss mindestens 10 mm betragen! Falls Nut/Feder-Platten verwendet werden, ist darauf zu achten, dass die Fugen richtig eingeschlagen und dicht sind. Bei einem zweilagigen Platteneinbau ist darauf zu achten, dass der Versatz der Platten mindestens 1/3 bis 1/4 der Elementlänge ausmacht. Zusätzlich müssen sie korrekt geklebt und im Raster verschraubt oder geklammert werden, um den Verband zu gewährleisten. Der zweilagige Einbau der Platten verhindert ein Abzeichnen der einzelnen Platten unter dem später zu verlegenden Bodenbelag. Dieser Mangel kann bei einlagigem Einbau relativ leicht auftreten.

2. Konstruktion auf Balkenlage oder Lattung/Lagerhölzer

Bei der Verlegung auf Balkenlage oder Lattung sind u.a. der Mittenabstand der Auflagehölzer, ein konstruktionsbedingter Feuchtigkeitsschutz und ein ausreichender Randabstand zu beachten. Das bedeutet, dass die lichte Weite der Balkenlage jeweils ca. 40 cm betragen sollte und 50 cm nicht überschreitet. Die Konstruktion sollte unterlüftet sein, um Schäden durch Tauwasserbildung zu vermeiden. Die Plattendicke ist so zu bemessen, dass die vorgesehenen Verkehrslasten sicher aufgenommen werden können. Auf der Balkenlage muss ein Knarrschutz in Form einer Folie angebracht sein. Eigentlich selbstverständlich und doch oft falsch gemacht: Die Platten müssen mit der richtigen, auch so gekennzeichneten Seite nach oben verlegt werden.

3. Auflegen der Platten auf bestehende Dielenkonstruktionen

Beim Auflegen der Platten auf eine bestehende Dielenkonstruktion ist es wichtig, eine Hinterlüftung der Balkenkonstruktion sicherzustellen. Verschraubt wird im Raster (30 cm xcm/40 cm x 40 cm). Alternativ kann auch kombiniert geklebt und verschraubt werden. An den Kopfstößen wird im Abstand von ca. 10-15 cm geschraubt! Auch wenn ein Knarrschutz (Folie) verlegt wurde, können Geräusche auftreten. Hierüber sollte der Auftraggeber informiert werden. Wichtig ist, dass die gesamte Konstruktion ausreichend biegesteif für die erwarteten Verkehrslasten ist. Wie bei allen Konstruktionsarten ist für genügenden Randabstand zu sorgen.

 

Beanstandungen und ihre Ursachen

Durch eine nicht normgerechte Verlegung von Span- und OSB-Platten kann es zu späteren Beanstandungen kommen. Wie sehen diese aus? Wie können sie verhindert werden?

  1. Abzeichnen der Plattenstöße: Ursache ist hier meist eine einlagige Spanplattenverlegung sowie unzureichende Verleimung der Nut/Feder (N/F) Bereiche. Oft ist keine ausreichende Hinterlüftung gegeben.
  2. Verwölbung der Bodenbeläge oder gar der Gesamtkonstruktion: Hier fehlen meist Randabstände oder die Randbereiche sind zugespachtelt, sodass keine Hinterlüftung gewährleistet ist.
  3. Beulen- und Blasenbildung der verlegten/geklebten Bodenbeläge: Grund hierfür ist der Einsatz einer falschen Grundierung, sodass sich die Spachtelmasse (SPM) mit dem Belag löst.
  4. Knarren des Untergrundes/Holzwerkstoffplatten: Ursache ist oft eine Holz-auf-Holz-Konstruktion. Zwischen der Balkenlage/Platte muss eine Knarrschutz-Folie eingebaut werden.
  5. Geruchsentwicklung/Schimmelbildung: Diese entstehen durch Wechselwirkungen mit dem Bindemittel der Span- bzw. OSB-Platte oder Altklebstoffen.


Drei Schadensfälle aus der Praxis

Fall 1: Beulenbildung des neu verlegten PVC Bahnenbelags

Bei einem PVC Bahnenbelag bildeten sich kurz nach der Verlegung Beulen. Verschiedene Ursachen sind hierfür verantwortlich. Zum einen kam eine falsche Zahnspachtelform zum Einsatz, so dass eine falsche Menge an Klebstoff aufgetragen wurde. Zudem waren die Nut/Feder-Bereiche nicht richtig verleimt und zwischen Kleber sowie nicht ordentlich entfernten Altschichten kam es zu einer Wechselwirkung. Weiterhin sind die Zwischenräume der Balkenlage mit einer Schüttung verfüllt worden. Diese war jedoch sehr feucht und hat für die unruhige Oberfläche gesorgt. Eine elektronische Holzfeuchte-Messung ergab, dass die Holzfeuchte auf der Balkenlage dreimal so hoch war, wie die auf der Balkenlage gemessenen Werte.

Fall 2: Plattenstöße zeichnen sich stark ab

Ursache für diese Art von Schadensbild ist, dass die Platten einlagig auf dem Untergrund liegen und nicht ordnungsgemäß in Nut/Feder verlegt waren. Anschließend wurde mit einer zementären Spachtelmasse aufgebaut, bevor der Bodenbelag verlegt/geklebt wurde.

Fall 3: Verwölbung der Gesamtkonstruktion

An diesem Schadensbild konnte eindeutig festgestellt werden, dass sämtliche Randfugen mit einem standfesten zementären Mörtel verschlossen waren, so dass keine Hinterlüftung und kein „Arbeiten“ der Platten möglich war.

Fazit

Die obigen Schadensfälle zeigen, dass der Boden- bzw. Parkettleger vor dem Verlegen von Bodenbelägen auf Span- und OSB-Platten die folgende Punkte zwingend beachten muss, möchte er ein fachgerechtes Endergebnis erzielen:

  • Die Span- bzw. OSB-Platten-Konstruktion muss visuell beurteilt werden, ob sie allen Inhalten der Normen entsprechen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Boden- bzw. Parkettleger die Konstruktion nicht selbst verlegt hat.
  • Ausreichend dimensionierte Randfugen zu angrenzenden Bauteilen müssen ein „Arbeiten“ der Konstruktion sowie des Bodenbelags ermöglichen.
  • Der Balkenlagenabstand sollte zwischen 40 cm und 50 cm liegen.
  • Die Platten müssen so verlegt werden, dass die obere Plattenseite auch oben liegt.
  • Auf die Qualität der Platten ist zu achten.
  • Der Fertigteilestrich ist unverzüglich mit dem entsprechenden Bodenbelag zu belegen!

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