Wow! Hast du das gesehen?
Auf der anderen Baustelle geht´s Hand in Hand und blitzschnell vorwärts. Keiner schleppt Säcke, da wird gepumpt – hoch bis in den obersten Stock. Ist das zu fassen?
So einen Pumpservice hätte ich auch gerne auf meiner Baustelle.
MIT DEM UZIN PUMPSERVICE GEHT’S AUF DEINER BAUSTELLE: HÖHER, SCHNELLER UND EFFIZIENTER
+ Höher – das mühsame Transportieren der Gebinde in einzelne Stockwerke ist Vergangenheit. So reduzierst Du Personaleinsatz und gewährleistest eine ergonomische Verarbeitung.
+ Schneller – die Pump-Kapazität beträgt bis zu 6,5 t in einer Stunde.
+ Effizienter – minimale Rüstzeiten und kurze Standzeiten verkürzen den Verarbeitungsprozess enorm.
LASS UNS DEINE BAUSTELLE IN SCHWUNG BRINGEN UNSERE FAHRZEUGE PUMPEN NICHT NUR SPACHTELMASSE, SONDERN AUCH DEIN PROJEKT AUF DAS NÄCHSTE LEVEL!
+ Pump-Material: FusionTec-, Gips- und Zementspachtelmassen, FusionTec- und Zementdünnestriche
+ Silokapazität: Pump-Mobil max. 1 t = 1 Big Bag, Pump-Truck max. 13 t
+ Charakteristik: Pump-Mobil transportiert kein Material, Pump-Truck bringt Material mit
+ Rüstzeit: max. 45 Minuten je nach Fahrzeugtyp
+ Befüllung: Pump-Mobil auf der Baustelle, Pump-Truck am Standort Ulm
+ Aktionsradius: Deutschland und grenznahe Baustellen angrenzender Länder
+ Pump-Kapazität: max. 6,5 t in einer Stunde
+ Förder-Entfernung: 40 m Förderhöhe, 160 m Förderweite
+ Voraussetzungen: freie Zufahrt und Wasseranschluss
MEHR SERVICE MEHR VORTEILE
Vier Fahrzeuge, ein Ziel: Schnelle Spachtelmassenverarbeitung.
SO KANNST DU DEN UZIN PUMPSERVICE FÜR DEINE BAUSTELLE BUCHEN:
1. Setze Dich mit Deinem persönlichen UZIN
Fachberater in Verbindung.
2. Lege einen Zeitraum fest, wann Du unseren
Pumpservice benötigst.
3. Dein UZIN Fachberater klärt die Verfügbarkeit ab.
4. Gemeinsam Checkliste ausfüllen und alles
Weitere regelt Dein UZIN Fachberater für Dich.
5. UZIN Pumpservice kommt zu Deiner Baustelle
und Du darfst pumpen - statt schleppen.
Uzin Fachberater finden und unseren UZIN Pumpservice direkt buchen
DIE NEUE DIMENSION AUF PUMP GROSSFLÄCHIGE UNTERGRÜNDE EINFACH UND SCHNELL AUFBAUEN
Dank der neuartigen Spachtelmassentechnologie UZIN FusionTec sind alle Produkte aus unserem Komplettsortiment nicht nur nahezu spannungsfrei und schnell belegreif, sondern auch pumpfähig. Das bedeutet: Genau die richtige Menge pumpfertige Spachtelmasse komfortabel direkt auf die Baustelle liefern lassen.
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AGB
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Bereitstellung des UZIN-Pumptrucks und des UZIN-Pumpmobils.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der UZIN UTZ SE
für die Bereitstellung des UZIN-Pumptrucks und des UZIN-Pumpmobils für den kaufmännischen Verkehr
§ 1 Allgemeines
(1) Dies sind die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Pumptruck und Pumpmobil“ (im Folgenden: „AGB Pumptruck“) der UZIN UTZ SE. Die AGB Pumptruck gelten ergänzend zu den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Uzin UTZ SE. Sie finden ausschließlich im Verhältnis zu Unternehmern (§ 14 BGB) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Anwendung.
(2) Der Kunde erkennt diese AGB durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung an.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die UZIN UTZ SE nicht an, es sei denn, die UZIN UTZ SE hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(4) Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular, den AGB Pumptruck oder den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der UZIN UTZ SE abweichen.
§ 2 Leistungsumfang/Kosten
(1) Die Miete für den Einsatz des Pumptrucks/des Pumpmobils beträgt pauschal EUR 695,- pro Tag (max. 12 Stunden inkl. An- und Abfahrt). Darin enthalten sind die Bereitstellung des Fahrzeugs inkl. Verschleißkosten, An- und Abfahrt durch einen Mitarbeiter, Einweisung in die Bedienung der Pumpe, Unterstützung bei Aufbau, Bedienung, Reinigung und Abbau.
(2) Überschreitet der Einsatz des Pumptrucks/Pumpmobils die in Absatz 1 genannte maximale Einsatzzeit, so ist die UZIN UTZ SE berechtigt, dem Kunden die daraus entstehenden Mehraufwendungen (z.B. Übernachtungskosten) zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Überschreitung der Einsatzdauer auf Gründen beruht, die allein in die Risikosphäre der UZIN UTZ SE fallen.
(3) Die Tagespauschale wird auch dann fällig, wenn der Einsatz des Pumptrucks/Pumpmobils aufgrund nicht eingehaltener Absprachen durch den Kunden nicht möglich war. Gleiches gilt, wenn eine Terminänderung nicht mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Einsatz angezeigt wird.
(4) Die Berechnung des Verbrauchsmaterials erfolgt nach den allgemeinen Preislisten für Sackware.
(5) Beim Einsatz des Pumptrucks wird die gelieferte Menge des Verbrauchsmaterials durch Differenzwägung des gesamten Pumptrucks ermittelt. Dazu wird der Pumptruck nach Befüllung am Werk und unmittelbar nach der Rückkehr zum Werk gewogen. Der Wiegevorgang erfolgt jeweils mit geleerten Wasser- und gefüllten Treibstofftanks. Der Kunde ist berechtigt, den Wiegevorgang zu begleiten und zu kontrollieren. Restmengen verbleiben im Pumptruck und werden nicht in Rechnung gestellt. Die Regelung des Absatzes 4 bleibt unberührt.
(6) Beim Einsatz des Pumpmobils erfolgt eine separate Bestellung des Verbrauchsmaterials.
§ 3 Rahmenbedingungen für die Bereitstellung des Pumptrucks/Pumpmobils
(1) Die Bereitstellung des Pumptrucks/ des Pumpmobils erfolgt im Regelfall nach vorheriger Besichtigung der Baustelle durch einen Anwendungstechniker der UZIN UTZ SE oder eine von dieser beauftragten Person. Ein Abstimmungsgespräch mit dem Kunden und das vollständige Ausfüllen einer von der UZIN UTZ SE bereitgestellten Checkliste sind Voraussetzung für die die Bereitstellung des Pumptrucks/des Pumpmobils.
(2) Die Annahme des Auftrags durch Uzin Utz erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Auftragseingang mittels Auftragsbestätigung, sofern nicht eine andere Annahmefrist vorgesehen ist.
(3) Der Kunde trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße und sichere Ausführbarkeit der Lieferung, insbesondere durch Schaffung der notwendigen Voraussetzungen auf der Baustelle.
(4) Sämtliche Lieferungen erfolgen unter dem Vorbehalt einer befahrbaren, verkehrssicheren Anfuhrstraße für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 32 t. Der Kunde garantiert die Befahrbarkeit und die Verkehrssicherheit der Anfuhrstraße.
(5) Wenn der Pumptruck/das Pumpmobil teilweise oder ganz auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Fußgängerwegen abgestellt werden soll, so trägt der Kunde die Verpflichtung zur rechtzeitigen Einholung aller notwendigen Genehmigungen der örtlich zuständigen Behörde. Das Vorliegen der Genehmigungen oder die Bestätigung, dass eine Genehmigung nicht notwendig ist, ist der UZIN UTZ SE auf Verlangen nachzuweisen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorschriften stellt der Kunde die UZIN UTZ SE von daraus resultierenden öffentlich-rechtlichen Auflagen und/oder Bußgeldern frei.
(6) Der Kunde stellt sicher, dass auf der Baustelle ein funktionsfähiger Wasseranschluss (3/4 Zoll, Wasserdruck 5 bar) vorhanden und nutzbar ist. Die maximale Entfernung zwischen Wasseranschluss und Standort des Pumptrucks darf 100 Meter nicht überschreiten. Die Entnahme des Wassers erfolgt auf Rechnung des Kunden.
(7) An der Baustelle ist eine ausreichende Rangierfläche für den Pumptruck/das Pumpmobil vorzuhalten.
(8) Der Kunde bzw. dessen Mitarbeiter erhält durch den Mitarbeiter der UZIN UTZ SE eine Einweisung in den Betriebsablauf der Maschine. Der Einbau bzw. die Verwendung des Verbrauchsguts erfolgt ausschließlich durch den Kunden und auf dessen Verantwortung. Der Kunde hat dabei keinen Anspruch auf Unterstützung durch auf der Baustelle anwesende Mitarbeiter der UZIN UTZ SE. Die Tätigkeit des Mitarbeiters der UZIN UTZ SE beschränkt sich auf die Steuerung der Pumpe auf Anweisung des Kunden bzw. dessen Mitarbeiters. Weder durch die Zurverfügungstellung des Pumptrucks/Pumpmobils noch durch die Einweisung in die UZIN Produkte erbringt die UZIN UTZ SE eine Bauleistung für das ausführende Gewerk. Insbesondere agiert die Uzin Utz SE nicht als Subunternehmerin.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, einen ausreichenden Versicherungsschutz für Mitarbeiter vorzuhalten, die in Kontakt mit der betriebsbereiten Maschine kommen, insbesondere für die Mitarbeiter, die den Schlauch führen. Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist der UZIN UTZ SE auf Verlangen nachzuweisen.
(10) Beim Einsatz von Pumptruck/Pumpmobil stellt der Kunde mindestens vier eigene Mitarbeiter für den Auf- und Abbau sowie die Reinigung der Maschinentechnik zur Verfügung. Die Mitarbeiter sind bis zur Abfahrbereitschaft des Pumptrucks/Pumpmobils vorzuhalten. Für die Reinigung der Maschine sind je nach Einsatzort geeignete Gebinde, Fässer oder Bauschuttcontainer (Mulden) vom Kunden bereitzustellen. Die Entsorgung des durch die Reinigung entstehenden Restmülls obliegt dem Kunden.
§ 4 Rahmenbedingungen für die Verwendbarkeit des Verbrauchsmaterials
(1) Die Schaffung der anwendungstechnischen Voraussetzungen für den Einbau und die Verwendung des Verbrauchsguts obliegt allein dem Kunden. Auf die Notwendigkeit zur fachgerechten Vorbereitung des Bodens gem. DIN 18356 bzw. DIN 18365 wird hingewiesen. Der Boden muss vor Einsatz des Pumptrucks/Pumpmobils belegreif sein. Die Belegreife muss der UZIN UTZ SE 24 Stunden vor Auftragsausführung durch den Kunden telefonisch bestätigt werden.
(2) Vor Ausbringen des Verbrauchsmaterials ist sicherzustellen, dass die raumklimatischen Normanforderungen erfüllt sind. Die Außentemperaturen im Einsatzbereich (einschließlich Zuwegung) müssen zwischen 5 und 25 Grad Celsius betragen.
§ 5 Gefahrübergang
Der Gefahrübergang im Sinne des § 446 erfolgt in dem Moment zu dem das Verbrauchsmaterial in die Mischvorrichtung des Pumptrucks/des Pumpmobils eingetragen wird.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Die Schaffung der Rahmenbedingungen für die Bereitstellung des Pumptrucks/Pumpmobils und der Rahmenbedingungen für die Verwendbarkeit des Verbrauchsmaterials stellt eine echte Mitwirkungspflicht des Kunden für die Leistungserbringung der UZIN UTZ SE dar. Die Verletzung der Mitwirkungspflicht löst die gesetzlichen Folgen des Schuldner- und Annahmeverzugs aus.
(2) Die UZIN UTZ SE räumt dem Kunden die Gelegenheit ein, die Herstellung der notwendigen Rahmenbedingungen innerhalb der Bereitstellungszeit nachzuholen. Gelingt dies nicht, ist die UZIN UTZ SE berechtigt, die weitere Leistung zu verweigern. Dies gilt insbesondere, wenn durch die Nichteinhaltung der notwendigen Rahmenbedingungen eine Beschädigung des Pumptrucks/ des Pumpmobils, der Maschine oder des Schlauchs droht. Der Anspruch auf die Gegenleistung bleibt davon unberührt.
§ 7 Haftung
(1) Die UZIN UTZ SE haftet nicht für Verzögerungen bei der Anlieferung, die ihr nicht zuzurechnen sind, insbesondere nicht für verkehrs- oder wetterbedingte Verzögerungen der Anlieferung.
(2) Die UZIN UTZ SE haftet nicht für Verzögerungsschäden, die durch den Ausfall der Maschinentechnik hervorgerufen werden. Im Falle eines nicht in angemessener Zeit behebbaren Maschinenausfalls ist die UZIN UTZ SE berechtigt und verpflichtet, das Verbrauchsmaterial ersatzweise unverzüglich als Sackware anzuliefern und eine Pumpe zur maschinellen Ausbringung des Verbrauchsmaterials bereitzustellen.
(3) Die Haftung der UZIN UTZ SE für alle Schäden im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Pumptrucks/des Pumpmobils ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleibt unberührt.
(4) Für einfache Fahrlässigkeit haftet die UZIN UTZ SE – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist dabei begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Dieser beläuft sich auf maximal EUR 10,- / qm bei einfachen Spachtelmassen bzw. maximal EUR 30,- / qm bei Verwendung von Uzin NC 195 im Turbolight-System.
(5) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
(6) Eine über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
(7) Soweit die Haftung der UZIN UTZ SE nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der UZIN UTZ SE.
§ 8 Abschlussbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.April 1980 (CISG) anwendbar.
(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Ulm. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB Pumptruck unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.