Wow! Hast du das gesehen?

Auf der anderen Baustelle geht´s Hand in Hand und blitzschnell vorwärts. Keiner schleppt Säcke, da wird gepumpt – hoch bis in den obersten Stock. Ist das zu fassen?

So einen Pumpservice hätte ich auch gerne auf meiner Baustelle.

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MIT DEM UZIN PUMPSERVICE GEHT’S AUF DEINER BAUSTELLE: HÖHER, SCHNELLER UND EFFIZIENTER

Höher

+ Höher – das mühsame Transportieren der Gebinde in einzelne Stockwerke ist Vergangenheit. So reduzierst Du Personaleinsatz und gewährleistest eine ergonomische Verarbeitung.

Schneller

+ Schneller – die Pump-Kapazität beträgt bis zu 6,5 t in einer Stunde.

Effizienter

+ Effizienter – minimale Rüstzeiten und kurze Standzeiten verkürzen den Verarbeitungsprozess enorm.

LASS UNS DEINE BAUSTELLE IN SCHWUNG BRINGEN UNSERE FAHRZEUGE PUMPEN NICHT NUR SPACHTELMASSE, SONDERN AUCH DEIN PROJEKT AUF DAS NÄCHSTE LEVEL!

+ Pump-Material: FusionTec-, Gips- und Zementspachtelmassen, FusionTec- und Zementdünnestriche
+ Silokapazität: Pump-Mobil max. 1 t = 1 Big Bag, Pump-Truck max. 13 t
+ Charakteristik: Pump-Mobil transportiert kein Material, Pump-Truck bringt Material mit
+ Rüstzeit: max. 45 Minuten je nach Fahrzeugtyp
+ Befüllung: Pump-Mobil auf der Baustelle, Pump-Truck am Standort Ulm
+ Aktionsradius: Deutschland und grenznahe Baustellen angrenzender Länder
+ Pump-Kapazität: max. 6,5 t in einer Stunde
+ Förder-Entfernung: 40 m Förderhöhe, 160 m Förderweite
+ Voraussetzungen: freie Zufahrt und Wasseranschluss

MEHR SERVICE MEHR VORTEILE

Vier Fahrzeuge, ein Ziel: Schnelle Spachtelmassenverarbeitung.

SO KANNST DU DEN UZIN PUMPSERVICE FÜR DEINE BAUSTELLE BUCHEN:

1. Setze Dich mit Deinem persönlichen UZIN
Fachberater in Verbindung.


2. Lege einen Zeitraum fest, wann Du unseren
Pumpservice benötigst.


3. Dein UZIN Fachberater klärt die Verfügbarkeit ab.


4. Gemeinsam Checkliste ausfüllen und alles
Weitere regelt Dein UZIN Fachberater für Dich.

5. UZIN Pumpservice kommt zu Deiner Baustelle
und Du darfst pumpen - statt schleppen.

Uzin Fachberater finden und unseren UZIN Pumpservice direkt buchen

DIE NEUE DIMENSION AUF PUMP GROSSFLÄCHIGE UNTERGRÜNDE EINFACH UND SCHNELL AUFBAUEN

Dank der neuartigen Spachtelmassentechnologie UZIN FusionTec sind alle Produkte aus unserem Komplettsortiment nicht nur nahezu spannungsfrei und schnell belegreif, sondern auch pumpfähig. Das bedeutet: Genau die richtige Menge pumpfertige Spachtelmasse komfortabel direkt auf die Baustelle liefern lassen.

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AGB

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Bereitstellung des UZIN-Pumptrucks und des UZIN-Pumpmobils.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der UZIN UTZ SE
für die Bereitstellung des UZIN-Pumptrucks und des UZIN-Pumpmobils für den kaufmännischen Verkehr

§ 1 Allgemeines
(1) Dies sind die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Pumptruck und umpmobil“ (im Folgenden: „AGB Pumptruck“) der UZIN UTZ SE. Die GB Pumptruck gelten ergänzend zu den Allgemeinen Verkaufs- und ieferbedingungen der Uzin UTZ SE. Sie finden ausschließlich im erhältnis zu Unternehmern (§ 14 BGB) sowie gegenüber juristischen ersonen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen ondervermögen Anwendung.
(2) Der Kunde erkennt diese AGB durch Auftragserteilung oder Annahme der ieferung an.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen es Kunden erkennt die UZIN UTZ SE nicht an, es sei denn, die UZIN UTZ E hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(4) Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit em Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem estellformular, den AGB Pumptruck oder den Allgemeinen Verkaufs- und ieferbedingungen der UZIN UTZ SE abweichen.

§ 2 Leistungsumfang/Kosten
(1) Die Miete für den Einsatz des Pumptrucks/des Pumpmobils beträgt auschal EUR 695,- pro Tag (max. 12 Stunden inkl. An- und Abfahrt). arin enthalten sind die Bereitstellung des Fahrzeugs inkl. erschleißkosten, An- und Abfahrt durch einen Mitarbeiter, Einweisung in ie Bedienung der Pumpe, Unterstützung bei Aufbau, Bedienung, einigung und Abbau.
(2) Überschreitet der Einsatz des Pumptrucks/Pumpmobils die in Absatz 1 enannte maximale Einsatzzeit, so ist die UZIN UTZ SE berechtigt, dem unden die daraus entstehenden Mehraufwendungen (z.B. bernachtungskosten) zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, enn die Überschreitung der Einsatzdauer auf Gründen beruht, die allein n die Risikosphäre der UZIN UTZ SE fallen.
(3) Die Tagespauschale wird auch dann fällig, wenn der Einsatz des umptrucks/Pumpmobils aufgrund nicht eingehaltener Absprachen durch en Kunden nicht möglich war. Gleiches gilt, wenn eine Terminänderung icht mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Einsatz angezeigt wird.
(4) Die Berechnung des Verbrauchsmaterials erfolgt nach den allgemeinen reislisten für Sackware.
(5) Beim Einsatz des Pumptrucks wird die gelieferte Menge des erbrauchsmaterials durch Differenzwägung des gesamten Pumptrucks rmittelt. Dazu wird der Pumptruck nach Befüllung am Werk und nmittelbar nach der Rückkehr zum Werk gewogen. Der Wiegevorgang rfolgt jeweils mit geleerten Wasser- und gefüllten Treibstofftanks. Der unde ist berechtigt, den Wiegevorgang zu begleiten und zu kontrollieren. estmengen verbleiben im Pumptruck und werden nicht in Rechnung estellt. Die Regelung des Absatzes 4 bleibt unberührt.
(6) Beim Einsatz des Pumpmobils erfolgt eine separate Bestellung des erbrauchsmaterials.

§ 3 Rahmenbedingungen für die Bereitstellung des Pumptrucks/Pumpmobils
(1) Die Bereitstellung des Pumptrucks/ des Pumpmobils erfolgt im Regelfall ach vorheriger Besichtigung der Baustelle durch einen nwendungstechniker der UZIN UTZ SE oder eine von dieser eauftragten Person. Ein Abstimmungsgespräch mit dem Kunden und das ollständige Ausfüllen einer von der UZIN UTZ SE bereitgestellten heckliste sind Voraussetzung für die die Bereitstellung des umptrucks/des Pumpmobils.
(2) Die Annahme des Auftrags durch Uzin Utz erfolgt innerhalb von 10 rbeitstagen nach Auftragseingang mittels Auftragsbestätigung, sofern icht eine andere Annahmefrist vorgesehen ist.
(3) Der Kunde trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße und sichere usführbarkeit der Lieferung, insbesondere durch Schaffung der otwendigen Voraussetzungen auf der Baustelle.
(4) Sämtliche Lieferungen erfolgen unter dem Vorbehalt einer befahrbaren, erkehrssicheren Anfuhrstraße für Fahrzeuge mit einem zulässigen esamtgewicht von 32 t. Der Kunde garantiert die Befahrbarkeit und die erkehrssicherheit der Anfuhrstraße.
(5) Wenn der Pumptruck/das Pumpmobil teilweise oder ganz auf öffentlichen traßen, Plätzen oder Fußgängerwegen abgestellt werden soll, so trägt er Kunde die Verpflichtung zur rechtzeitigen Einholung aller otwendigen Genehmigungen der örtlich zuständigen Behörde. Das orliegen der Genehmigungen oder die Bestätigung, dass eine enehmigung nicht notwendig ist, ist der UZIN UTZ SE auf Verlangen achzuweisen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorschriften stellt er Kunde die UZIN UTZ SE von daraus resultierenden öffentlichrechtlichen Auflagen und/oder Bußgeldern frei.
(6) Der Kunde stellt sicher, dass auf der Baustelle ein funktionsfähiger asseranschluss (3/4 Zoll, Wasserdruck 5 bar) vorhanden und nutzbar ist. ie maximale Entfernung zwischen Wasseranschluss und Standort des umptrucks darf 100 Meter nicht überschreiten. Die Entnahme des assers erfolgt auf Rechnung des Kunden.
(7) An der Baustelle ist eine ausreichende Rangierfläche für den umptruck/das Pumpmobil vorzuhalten.
(8) Der Kunde bzw. dessen Mitarbeiter erhält durch den Mitarbeiter der UZIN TZ SE eine Einweisung in den Betriebsablauf der Maschine. Der Einbau zw. die Verwendung des Verbrauchsguts erfolgt ausschließlich durch en Kunden und auf dessen Verantwortung. Der Kunde hat dabei keinen nspruch auf Unterstützung durch auf der Baustelle anwesende itarbeiter der UZIN UTZ SE. Die Tätigkeit des Mitarbeiters der UZIN TZ SE beschränkt sich auf die Steuerung der Pumpe auf Anweisung des unden bzw. dessen Mitarbeiters. Weder durch die Zurverfügungstellung es Pumptrucks/Pumpmobils noch durch die Einweisung in die UZIN rodukte erbringt die UZIN UTZ SE eine Bauleistung für das ausführende ewerk. Insbesondere agiert die Uzin Utz SE nicht als Subunternehmerin.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, einen ausreichenden Versicherungsschutz für itarbeiter vorzuhalten, die in Kontakt mit der betriebsbereiten Maschine ommen, insbesondere für die Mitarbeiter, die den Schlauch führen. Das estehen des Versicherungsschutzes ist der UZIN UTZ SE auf Verlangen achzuweisen.
(10) Beim Einsatz von Pumptruck/Pumpmobil stellt der Kunde mindestens vier igene Mitarbeiter für den Auf- und Abbau sowie die Reinigung der aschinentechnik zur Verfügung. Die Mitarbeiter sind bis zur bfahrbereitschaft des Pumptrucks/Pumpmobils vorzuhalten. Für die einigung der Maschine sind je nach Einsatzort geeignete Gebinde, Fässer der Bauschuttcontainer (Mulden) vom Kunden bereitzustellen. Die ntsorgung des durch die Reinigung entstehenden Restmülls obliegt dem unden.

§ 4 Rahmenbedingungen für die Verwendbarkeit des Verbrauchsmaterials
(1) Die Schaffung der anwendungstechnischen Voraussetzungen für den Einbau und die Verwendung des Verbrauchsguts obliegt allein dem Kunden. Auf die Notwendigkeit zur fachgerechten Vorbereitung des Bodens gem. DIN 18356 bzw. DIN 18365 wird hingewiesen. Der Boden muss vor Einsatz des Pumptrucks/Pumpmobils belegreif sein. Die Belegreife muss der UZIN UTZ SE 24 Stunden vor Auftragsausführung durch den Kunden telefonisch bestätigt werden.
(2) Vor Ausbringen des Verbrauchsmaterials ist sicherzustellen, dass die raumklimatischen Normanforderungen erfüllt sind. Die Außentemperaturen im Einsatzbereich (einschließlich Zuwegung) müssen zwischen 5 und 25 Grad Celsius betragen.

§ 5 Gefahrübergang
Der Gefahrübergang im Sinne des § 446 erfolgt in dem Moment zu dem das Verbrauchsmaterial in die Mischvorrichtung des Pumptrucks/des Pumpmobils eingetragen wird.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Die Schaffung der Rahmenbedingungen für die Bereitstellung des Pumptrucks/Pumpmobils und der Rahmenbedingungen für die Verwendbarkeit des Verbrauchsmaterials stellt eine echte Mitwirkungspflicht des Kunden für die Leistungserbringung der UZIN UTZ SE dar. Die Verletzung der Mitwirkungspflicht löst die gesetzlichen Folgen des Schuldner- und Annahmeverzugs aus.
(2) Die UZIN UTZ SE räumt dem Kunden die Gelegenheit ein, die Herstellung der notwendigen Rahmenbedingungen innerhalb der Bereitstellungszeit nachzuholen. Gelingt dies nicht, ist die UZIN UTZ SE berechtigt, die weitere Leistung zu verweigern. Dies gilt insbesondere, wenn durch die Nichteinhaltung der notwendigen Rahmenbedingungen eine Beschädigung des Pumptrucks/ des Pumpmobils, der Maschine oder des Schlauchs droht. Der Anspruch auf die Gegenleistung bleibt davon unberührt.

§ 7 Haftung
(1) Die UZIN UTZ SE haftet nicht für Verzögerungen bei der Anlieferung, die ihr nicht zuzurechnen sind, insbesondere nicht für verkehrs- oder wetterbedingte Verzögerungen der Anlieferung.
(2) Die UZIN UTZ SE haftet nicht für Verzögerungsschäden, die durch den Ausfall der Maschinentechnik hervorgerufen werden. Im Falle eines nicht in angemessener Zeit behebbaren Maschinenausfalls ist die UZIN UTZ SE berechtigt und verpflichtet, das Verbrauchsmaterial ersatzweise unverzüglich als Sackware anzuliefern und eine Pumpe zur maschinellen Ausbringung des Verbrauchsmaterials bereitzustellen.
(3) Die Haftung der UZIN UTZ SE für alle Schäden im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Pumptrucks/des Pumpmobils ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleibt unberührt.
(4) Für einfache Fahrlässigkeit haftet die UZIN UTZ SE – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist dabei begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Dieser beläuft sich auf maximal EUR 10,- / qm bei einfachen Spachtelmassen bzw. maximal EUR 30,- / qm bei Verwendung von Uzin NC 195 im Turbolight-System.
(5) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktionsund Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
(6) Eine über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
(7) Soweit die Haftung der UZIN UTZ SE nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der UZIN UTZ SE.

§ 8 Abschlussbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.April 1980 (CISG) anwendbar.
(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Ulm. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB Pumptruck unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
 

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