Sicherer Umgang mit Schadstoffen

Asbest und PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe)

Sicherer Umgang mit Schadstoffen

Asbest und PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe)

ARTEN VON SCHADSTOFFEN (Asbest und PAK) | FAQ‘S

Asbest

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserartige silikatische Minerale mit Faserdurchmesser bis zu 2 Mikrometern und ist chemisch sehr beständig. Darüber hinaus ist Asbest nicht hitzeempfindlich, sowie brennbar. Durch die Bindefestigkeit mit anderen Mineralien, kann er leicht zu Produkten verarbeitet werden. Aufgrund seiner besonderen Eigenschaften, wie Zugfestigkeit und Elastizität, wurde Asbest seit ca. 1939 in vielen Produkten eingesetzt.

Beispielprodukte, bei denen Asbest eingesetzt wurde:

  • Platten für den Hochbau
  • Brems- und Kupplungsbeläge für Fahrzeuge
  • Dichtungen und Formmassen für hohe chemische Belastungen
  • Baustoffe

Eine weitere Eigenschaft des krebserregenden Stoffes ist, dass er sich in feine Fasern zerteilt, sich der Länge nach weiter aufspalten und somit leicht eingeatmet werden kann. 
Die womöglich eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und somit das Gewebe reizen. Durch die Reizung entsteht Narbengewebe und eine Lungenverhärtung. Die Fasern können mitunter ebenfalls zum Brust- und Bauchfell wandern und somit Lungenkrebs sowie Tumore im Bauchfell auslösen. Diese anerkannte Berufskrankheit wird auch „Asbestose“ genannt. 

 

Schwach gebundener Asbest 
Asbestanteil > 60 % | Dichte < 1000 Kilogramm pro Kubikmeter

Wurde eingesetzt in:

  • Cushion- Vinyl-Beläge

 

Fest gebundener Asbest 
Asbestanteil ca. 10 – 15 % | Dichte > 1.400 Kilogramm pro Kubikmeter 

Wurde eingesetzt in: 

  • Putze
  • Spachtelmassen
  • Fliesenkleber 
  • Bodenbeläge 
     

Durch eine Asbestsanierung kann der Asbest sicher und effektiv beseitigt werden. Die betroffenen Platten/Putz werden hierbei von Fachexperten entfernt. Danach werden die freigelegten Stellen am Gebäude mit Restfaserbindemittel gereinigt, damit mögliche, freigesetzte Asbestfasern nicht in die Luft gelangen. Ebenso werden die betroffenen Gebäude und Räume für die Sanierung staubdicht verschlossen. Sobald die gemessene Asbestfaserbelastung den gesetzlichen zugelassenen Höchstwerten unterschreitet, ist die Asbestsanierung abgeschlossen.

 

 

 

PAK

PAK ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe von mehreren hundert verschiedenen Einzelstoffen, die in ihrer chemischen Struktur mehrere eng aneinander gebundene Benzolringe (Kerne) aufweisen. Der Fachmann nennt sie deshalb Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe, eben PAK. Typische PAK sind z.B. Naphthalin (früheres Mottenschutzmittel), Phenanthren, Anthracen, Pyren, Benzo(a)pyren.

Zwei- bis vierkernige PAK mit Siedepunkten bis ca. 400 °C sind flüchtig und verdampfen im Lauf der Zeit; vier- bis sechskernige PAK mit Siedepunkten bis 550 °C sind dagegen schwer flüchtig und liegen fast ausschließlich gebunden an Staubteilchen vor. Bekanntester Vertreter aus der Gruppe der PAK ist das Benzo(a)pyren (BAP), das häufig als Leitsubstanz bei der analytischen Erfassung und der toxikologischen Bewertung belasteter Proben dient.

PAK entstehen immer dann, wenn organisches Material unter Sauerstoffmangel erhitzt wird oder verbrennt. Sie bilden sich deshalb nicht nur bei der Verkokung von Steinkohle, sondern auch bei Verbrennungsprozessen aller Art, zum Beispiel in Verbrennungsmotoren, in Ofen und Feuerungsanlagen, bei rußenden Kerzen, beim Grillen von Fleisch- und Wurstwaren, beim Rauchen von Tabakwaren und Ähnlichem. PAK sind deshalb in mehr oder weniger hoher Konzentration und in unterschiedlicher Zusammensetzung praktisch allgegenwärtig. 

Weil zahlreiche PAK nachweislich krebserzeugend sind sowie schädigend auf das Erbgut und das Immunsystem wirken, soll man sich ihnen so wenig wie möglich aussetzen. Die neuen Besitzer ehemaliger US-Wohnungen waren deshalb wenig erfreut, als neben anderen chemischen Hinterlassenschaften auch erhöhte PAK Konzentrationen im Hausstaub ihrer Wohnungen gefunden wurden. Soweit diese Wohnungen erst zur Renovierung und zum weiteren Verkauf anstehen, stellen diese Altlasten ein erhebliches technisches und nicht zuletzt auch psychologisches Problem dar. Wer fühlt sich schließlich schon wohl dabei, unfreiwillig solchen Schadstoffen ausgesetzt zu sein. 

Dabei fällt eine wirklich zuverlässige Einschätzung der realen Gefährdung schwer, schließlich haben Menschen und Familien in diesen Wohnungen offenbar über Jahrzehnte problemlos gewohnt. Heute greift hier der Grundsatz der Vorbeugung und es stellt sich die Frage nach angemessenen und wirksamen Gegenmaßnahmen.

Der Verunsicherung und Ratlosigkeit in Sachen PAK begegnet UZIN nicht mit Panikmache und überzogenen Forderungen, sondern mit technisch durchdachten, machbaren und bezahlbaren Sanierungsmaßnahmen, mit denen eine zukünftige PAK Exposition zuverlässig unterbunden werden kann. 

Die PAK Situation in den betroffenen Wohnungen stellt sich je nach Lage und Standort durchaus unterschiedlich dar. Bei der Entscheidung, ob Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen sind, hilft eine Presseerklärung des Umweltbundesamts (UBA) vom 29.04.1998. Danach hängen die erforderlichen Maßnahmen vom Benzolalpyren(BAP)-Befund wie folgt ab (vereinfacht dargestellt): 

 

Fall 1:

BAP im Alt-Klebstoff (mg/kg): < 10
BAP im Hausstaub (mg/kg): Messung nicht notwendig
Maßnahme: keine

 

Fall 2:

BAP im Alt-Klebstoff (mg/kg): Messung nicht notwendig
BAP im Hausstaub (mg/kg): < 10
Maßnahme: situationsbedingt / mittelfristig

 

Fall 3:

BAP im Alt-Klebstoff (mg/kg): > 10 BAP im Hausstaub (mg/kg): > 10 Maßnahme: kurzfristig

Aufgrund der seit dem Bau der Wohnungen vergangenen, langen Zeit sind flüchtige PAK weitgehend aus der Klebstoffschicht verschwunden. Mit PAK Dämpfen in der Raumluft ist deshalb nur noch in den seltensten Fällen zu rechnen. Feststellbar sind PAK heute vor allem als Anhaftung und Bestandteil im Hausstaub der betroffenen Wohnungen. Man erklärt sich diese Staubbelastung durch das Austreten von PAK haltigen Klebstoffpartikeln aus den immer vorhandenen Fugen und Rissen im Boden und entlang den Wänden. 

 

Eine wirkungsvolle Sanierung der betroffenen Wohnungen kann nur mit Methoden erfolgen, mit denen jede weitere Entstehung oder Freisetzung PAK-haltiger Stäube verhindert wird. Daneben sollte jedes Verfahren entsprechend den fachlichen Regeln der Fußbodentechnik und mit üblichen handwerklichen Mitteln durchführbar sein. Die Akzeptanz einer Sanierungsmethode wird nämlich auch hier von einer Abwägung wirtschaftlicher, technischer und ökologischer Aspekte und damit letztlich vom Preis-Leistungs-Verhältnis des Verfahrens abhängen. 

Dieses gesamtheitliche Betrachtungsschema liegt dem vorliegenden UZIN PAK Sanierungssystem mit den drei folgenden Verfahrensvarianten zugrunde:

  • UZIN Einschlussverfahren: Festliegendes Alt-Parkett bleibt an Ort und Stelle
  • UZIN Versiegelungsverfahren: Alt-Parkett wird entfernt, Alt-Klebstoff wird versiegelt
  • UZIN Entfernungsverfahren: Alt-Parkett und Alt-Klebstoff werden entfernt

In Abhängigkeit von der jeweils vorliegenden Situation erfolgt der Aufbau des neuen Bodenbelages entweder auf dem belassenen Alt-Parkett, nach Entfernung des Alt-Parketts auf dem versiegelten Alt-Klebstoff oder auf dem komplett von Altschichten befreiten Estrich. Für den Fall, dass auch der Alt-Estrich entfernt wird, erübrigt sich ein spezielles Sanierungs¬verfahren, weil dann auf dem neu einzubringenden Estrich nach sowieso bekannten Regeln des Fachs gearbeitet werden kann. 
Beim UZIN PAK Sanierungssystem wird berücksichtigt, dass als Neu-Belag außer Parkett auch andere Bodenbeläge in Frage kommen, z. B. textile oder elastische Bodenbeläge, Linoleum und Keramik.

Aufbauempfehlungen zur PAK-Sanierung müssen objektspezifisch von uns erstellt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an unsere Technik-Hotline 0731 4097-257.

Beim Entfernen des schadstoffbelasteten Alt-Parketts und von Alt-Klebstoffresten sollten in jedem Falle Geräte mit Staubabsaugung eingesetzt werden. Als persönliche Schutzausrüstung werden Schutzhandschuhe aus Nitril- oder Butylkautschuk, Staubschutzanzüge und Staubschutz- bzw. Atemschutzmasken mit geeigneten Filtereinsätzen empfohlen. Arbeiten mit nachweislich PAK belastetem Materialien unterliegen der Meldepflicht bei Bau-, Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt. 
Für weitergehende Informationen wird auf die Empfehlungen des Zentralverbandes Parkett- und Fußbodentechnik, sowie auf die folgenden entsprechenden Regeln und Vorschriften verwiesen:

  • "Unmittelbarer Hautkontakt mit Gefahrstoffen", TRGS 150
  • "Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen", TRGS 524
  • "Pyrolyseprodukte aus organischem Material", TRGS 551 
  •  "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen", Arbeitsgemeinschaft der Bau - Berufsgenossenschaften, Ausgabe 4, 1997, Abruf Nr. 201, ZH 11183 "Verordnung über BaustellV, 10 Juni 1998
  • "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen", BaustellV, 10 Juni 1998 
  • "Entfernen von PAK-haltigen Parkettkleber", Betriebsanweisung Gem. §20 GEFSTOFFV", GISBAU 7195 
  • "Belastung mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Wohnungen mit Parkettböden", Umweltbundesamt, Presse Information, Berlin 27.03.1998
  • "Empfehlungen zu polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffes (PAK) und seinem wichtigsten Bestandteil: dem Benzo(a)pyren", Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik, Juni 1998
  • "Handlungsanleitung zum Entfernen von mit PAK-haltigem Kleber verlegten Holzfußböden", Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik, Nummer 3, September 1998
  • "PAK unter alten Parkettböden", Stellungnahme der TKB mit Sanierungsvorschlägen, Parkett Magazin 3/98.

Die, bei den Sanierungen anfallenden, PAK-belasteten Materialien sind fachgerecht zu entsorgen. Da dies jedoch regional unterschiedlich geregelt ist, sind hierzu Instruktionen der kommunalen Behörden und Entsorgungsunternehmen einzuholen. 

Generell gelten für PAK belastete Materialien folgende [Abfallschlüssel]:
Entferntes Parkett mit anhaftenden Alt-Klebstoffresten als "Holzreststoffe mit schädlichen Verunreinigungen" [15029901] und Estrichreste mit anhaftendem Alt-Klebstoff bzw. Schleifstaub als "Pechreststoffe" [080404] entsorgen. In einigen Fällen mit sehr geringen PAK Konzentrationen kann auch die Entsorgung als "Baustellenabfall" [170701] möglich sein.

 


Untersuchung von möglichen, schadstoffbelasteten Objekten

Wie können Sie erkennen, ob Schadstoffe ein Problem bei Ihren Umbau- oder Modernisierungsarbeiten darstellen könnten?

Geeignet für die Beurteilung von Arbeitsplätzen sind Messstellen, welche den detaillierten Anforderungen der Anlage 1 der TRGS 402, sowie der DIN EN ISO/IEC 17025 entsprechen. 

UZIN empfiehlt zur Bewertung von Messstellen akkreditierende Institute hinzuzuziehen. 
Diese bieten neben den Arbeitsplatzmessungen nach TRGS 402 auch die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach TRGS 400 an. 

Akkreditierte Institute sind zum Beispiel:


Weitere Informationen zum Thema:

Verlegesysteme für Estrich, Boden und Parkett

Maschinen und Spezialwerkzeuge zur Untergrundvorbereitung und Verlegung von Bodenbelägen

Komplettsortiment für die Neuverlegung, Renovierung und Werterhaltung von Parkettfußböden

Funktionelle Bodenbeschichtungen mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten

Verlegesysteme für Fliesen und Naturstein

Hochwertige Maler-, Putz- und Trockenbauwerkzeuge